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Archiv zu Covid19

Die Pandemie ist nicht vorbei und wird uns noch Monate oder Jahre begleiten. Nachdem nun - September 2020 - sowas wie eine neue 'Normalität' eingetreten ist, sich die meisten mit der Situation arrangiert haben, werden diese Informationen hier zu Archivzwecken weiter vorgehalten.

Daher sind sie nicht verändert und immer aus dem 'Blickwinkel der (damaligen) Zeit (~März-Juli 2020) zu betrachten.

Aktuelle Regeln sind hier zu lesen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html / Niedersächsische Corona-Verordnung (gültig ab 22. September 2021) - PDF, nicht barrierefrei


Direkt zu den Updates


Die Stadt Braunschweig hat eine Hotline eingerichtet, unter der Fragen zum Thema Corona-Virus beantwortet werden. Die Auskunft hat die Telefonnummer 0531/470-7000, von Montag bis Freitag von 07-18 Uhr und Samstag, Sonntag von 10-18 Uhr.

Desweiteren gibt es ein Bürgertelefon des Landesgesundheitsamtes für allgemeine Fragen unter 0511/4505-555.

Wer Symptome hat, meldet sich bitte TELEFONISCH(!) bei seinem Hausarzt und bespricht alles weitere. Das gleiche gilt, wenn jemand in einem der Krisengebiete war (http://www.rki.de) oder Kontakt hatte zu jemandem, bei dem das Virus nachgewiesen ist.

Außerhalb der Sprechzeiten der Hausärzte und am Wochenende bitte telefonisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 wenden.

Bitte die genannten telefonischen Kontakte anrufen und nicht unaufgefordert in die Notaufnahmen der Kliniken und die Hausarzt-Praxen gehen!

Typische Symptome sind Husten oder Fieber, aber auch plötzlich auftretende Riechstörungen (Anosmie) ohne weitere Symptome, können auf eine Ansteckung mit dem Erreger Covid-19 hinweisen. (Quelle)




… der Informationsflut auf die wirklich wichtigen Punkte:

  • Verzichtet auf unnötiges verlassen der Wohnung.
  • Mit grippeänlichen Symptomen Daheim bleiben, Kontakte aussetzen und ggf. Arzt anrufen.
    • (!) Symptome treten im Mittel erst nach 5 bis 6 Tagen bei einer Spannweite von einem bis 14 Tagen nach der Infektion mit SARS-CoV-2 auf.
  • Haltet IMMER Abstand zu anderen. Mindestens 4 Armlängen, aka 1.5-2 Meter.
  • Keinen Körperkontakt (zu Leuten mit denen ihr nicht jeden Morgen am Frühstückstisch sitzt), kein Händeschütteln, keine Umarmung oder 'Küsschen'.
  • Niesen in die Armbeuge, besser innen in die Jacke.
  • Gründliches Hände (und Unterarme) waschen. Seife verteilen und 20 Sekunden einmassieren.
  • Nicht ins Gesicht fassen. Gesicht auch waschen.

„Aber wenn es so einfach ist, ist das doch nicht Schlimm?“ DOCH, ist es!

Und schlimmer: Nach den neuesten Erkenntnissen (Stand: 2020-03-28) ist es falsch davon auszugehen, nur ältere Menschen würden von extremen Krankheitsverläufen betroffen. Vielmehr sind ALLE Altersgruppen betroffen, und z.Z. muss jeder - ob jung oder alt - mit schweren Symptomen bis hin zum Tod rechnen. Eventuelle Vorbelastungen, wie Asthma o.ä., erhöhen das Risiko nochmals deutlich.

Bei den oben stehenden Verhaltensregeln geht es primär darum das Ansteckungsrisiko, auf dich und durch dich, möglichst klein zu halten. Einfach um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu verlangsamen. Weil sonst zu viele Leute gleichzeitig krank sind, leiden müssen, und eventuell auch sterben. Aber vor allem nicht mehr in der Lage sein werden ihren Job zu machen und in der Folge Infrastruktur ausfallen kann. Es dann also keine Betten mehr in Krankenhäusern gibt, keiner Lebensmittel verkaufen kann oder etwas wichtiges reparieren, etc. PP.

Ein großes Problem mit diesem Virus besteht auch darin, dass schon Tage bevor Symptome sichtbar werden, Leute bereits ansteckend sein können. Und es noch keine direkte Heilung, bzw. vorbeugende Impfung zur Immunisierung gegen das Virus gibt. An letzterem wird mit Hochdruck geforscht und gearbeitet, doch selbst wenn es gelingt die Zeit extrem zu verkürzen, müssen mögliche Behandlungen gründlich getestet werden (man denke an Contergan) und erst dann, kann eine Produktion aufgebaut und hochgefahren werden.

Das alles kostet Zeit und dauert normalerweise 8-12 Jahre. Es wird z.Z. damit gerechnet diese Zeit bestenfalls auf 18-24 Monate verkürzen zu können. Nicht weil man nicht will, sonder weil es schlicht nicht schneller geht. Und darum müssen wir Zeit schinden und versuchen die Epidemie möglichst lange hinaus zu zögern und zu verlangsamen.

Also nehmt Rücksicht, und schützt mit eurem Verhalten, euch und andere!

Und lasst euch nicht von irgendwelchen (Falsch-)Meldungen verunsichern. Zur Zeit wird viel Blödsinn verteilt. Nachdenken und andere Quellen befragen ist hilfreich und entlarvt i.d.R. solche Falschmeldungen recht schnell.

Überlegt euch auch wie ihr anderen helfen könnt. Zum Beispiel wie ältere Personen unterstützt werden können, z.B. Einkäufe besorgen und an die Tür bringen. Stichwort: Nachbarschaftshilfe. Für solche und ähnliche Projekte bieten wir euch unsere Unterstüzung an, um so etwas zu organisieren oder bekannt zu machen gibt es viele online Werkzeuge, meldet euch im Kontaktformular.

Bleibt Gesund! — Admin 2020-03-24 08:46


  • Corona ist der Überbegriff für die Pandemie
  • SARS-CoV-2 heisst das Virus aus der Familie der Cornavieren
  • COVID-19 ist die dadurch verursachte Lungenerkrankung
  • Weitere Informationen

NEUESTE

[UPDATE: 2021-09-22]

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[UPDATE: 2021-09-03]

  • Allgemeinverfügung: Erweiterte 3G-Regel ab Samstag, 4. September, gilt die erweiterte 3G-Regel, die bestimmte Leistungen auf gegen Corona geimpfte, negativ getestete oder genesene Menschen beschränkt. Ausgenommen sind Kinder, die jünger als sechs Jahre oder noch nicht eingeschult sind und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.
  • Die erweiterte 3G-Regel gilt in den Innenräumen von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen – einschließlich Fitnessstudios und Kletterhallen. Weiterhin müssen Besucherinnen und Besucher in Schwimmhallen, Spaßbädern, Thermen und Saunen und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Teilnehmenden nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Dies gilt auch für Kinos, Theater und Spielhallen.

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[UPDATE: 2020-08-21]

  • Allgemeinverfügung, ab 25. August: Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig (zuzüglich vollständig geimpfter und genesener Personen sowie dazugehörender Kinder unter 14 Jahren). Zusammenkünfte von Kindern unter 14 Jahren (z.B. Kindergeburtstage) sind mit bis zu 10 Kindern möglich.

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[UPDATE: 2021-03-08]

  • Neue Verordnung des Landes: Das gilt in Braunschweig:
    • Auch in Braunschweig gilt seit heute die neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen der vergangenen Woche umsetzt. Im Wesentlichen gilt in Braunschweig bei der derzeitigen Inzidenzlage das gleiche wie in den meisten niedersächsischen Kommunen. Veränderungen können sich gemäß derzeitiger Verordnung ergeben, wenn die Inzidenz unter 35 oder über 100 fällt bzw. steigt. Beides deutet sich derzeit nicht kurzfristig an. Sollte dies passieren, wird die Stadtverwaltung informieren.

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[UPDATE: 2021-02-06]

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[UPDATE: 2020-10-28]

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[UPDATE: 2020-04-24]

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[UPDATE: 2020-04-17]

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[UPDATE: 2020-04-03]

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[UPDATE: 2020-03-26]

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[UPDATE: 2020-03-22]

  • Allgemeinverfügung:
    1. Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
    2. Es gelten folgende Ausnahmen:
      1. die in Nr. 1 genannten Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen,
      2. gleiches gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste.
    3. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig.

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[UPDATE: 2020-03-19]

  • Allgemeinverfügung: Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Dies gilt auch für Betreiber von Kureinrichtungen und präventiven Reha-Einrichtungen. Anschlussheilbehandlungen im Sinne des SGB V sind hiervon ausgenommen. Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise unverzüglich, spätestens bis zum 25.03.2020 vorzunehmen.

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[UPDATE: 2020-03-18]

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[UPDATE: 2020-03-17]

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[UPDATE: 2020-03-14]

Die Allgemeinverfügung vom 13. März 2020 zur Untersagung von Veranstaltungen wird wie folgt abgeändert:

  1. Es ist im gesamten Gebiet der Stadt Braunschweig untersagt, öffentliche oder private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen durchzuführen.
  2. Die Ziffer 2 der Verfügung wird aufgehoben.
  3. Diese Verfügung gilt mit dem auf ihre Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG). Die Bekanntgabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Braunschweiger Zeitung.

Desweiteren gilt eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten zur Beschränkung des Besuchs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe:

Schließung der Schulen:

Das Land Niedersachsen hat heute bekannt gegeben, dass Schulen und Kitas ab Montag und bis zum 18. April geschlossen werden. Das Land hat zugesagt (Pressemitteilung des Kulturministerium), dass es für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge, eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Eltern werden gebeten, sich an ihre Schulen zu wenden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Die Stadt Braunschweig arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, diese Vorgaben umzusetzen. Wir bitten derzeit von Nachfragen abzusehen und werden hier informieren, sobald wir mehr Details haben.

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[UPDATE: 2020-03-13]

Die Stadt Braunschweig erlässt folgende Allgemeinverfügung:

  1. Es ist im gesamten Gebiet der Stadt Braunschweig untersagt, öffentliche oder private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen (Großveranstaltungen) durchzuführen.
  2. Für Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl von 100 bis 1.000 Besucher sind zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Stadt Braunschweig.
  3. Die Anordnungen sind zunächst bis zum 14. April 2020 befristet.

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  • Zuletzt geändert: 2021-09-24 07:57